Die Kanzlei erbringt für ihre Mandanten Leistungen in den verschiedensten Gebieten des polnischen und europäischen Rechts. Herr Witold Studzinski hat auch ein Hochschulabschluss im deutschen Recht, was eine erhebliche Rolle in seiner Arbeit spielt.
Dank der weiten Benutzung vom Internet und anderen modernen Kommunikationsmitteln, dienen wir die Mandanten vom ganzen Welt.

Unsere Kanzlei erbringt ihren Rechtsbeistand in Polnisch, Englisch, Deutsch und Italienisch - für die natürliche Personen sowie für die Unternehmer.

Wir bedienen unseren Kunden durch:
Prozessvertretung in polnischen Gerichte und Schiedsgerichte,
mündlichen juristischen Räte,
Vorbereiten der schriftlichen Rechtsgutachten und Entwürfe der Prozessschriftsätze,
Teilnahme an den Verhandlungen.

Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht: Anmeldung zum Handelsregister, Beratung zur Gründung der Gesellschaft, die Möglichkeiten der Firmengründung in Polen, das Erwerb von Immobilien, die Beantragung der notwendigen Genehmigungen. Wir beraten gerne deutsche Unternehmen, die in Polen investieren wollen,

Versicherungsrecht – das Lösen von Problemen bei der die Weigerung der Versicherung die Versicherungssumme an den Versicherten zu zahlen, Wiedergutmachung eines nicht Nichtvermögensschadens, Schmerzensgeld,

Sachenrecht und Immobilienrecht – Beratung in Grundstücksangelegenheiten (Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anschaffung, Übertragung und Belastung von Grundstückseigentum; Verträge zur Belastung von Immobilien mit einer Hypothek, Verträge mit dem Wohnungsbauunternehmer, Grundstückankaufsgenehmigung, Beratung in der Rechtslage des Grundstückes und Management von Grundstückseigentum, Aufhebung des Miteigentums,

Erbrecht – Beratung in Testament-, Sicherung des Nachlasses-, Pflichtteilangelegenheiten; Erbverträge,

Mietrecht und Pachtrecht: Prüfung und Entwürfe von Miet- und Pachtverträgen, Schadensersatzansprüchen, Abwehr von unberechtigten Kündigungen des Mietverhältnisses, Räumungsklagen, Abrechnung entstandener Aufwendungen, Aufwendungsersatz,

Verkehrsrecht: Schaden bei Verkehrsunfällen, die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen,

Familienrecht – Beratung in Familienrechtsangelegenheiten; vor und nach Eheschließung: - Ehescheidung, Scheidungsklage, Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils, Eheaufhebung,
- Namensrecht
- Unterhaltsgeld,
- Gütergemeinschaft, Güttertrennung, andere Vermögensverhältnisse,
- Anerkennung der Vaterschafts des Kindes, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung,
- elterliche Sorge (Aufehebung, Beschränkung, Entziehung),

Schuldrecht: Anerkennung der Unwirksamkeit eines Vertrages, Abtretung von Forderungen, Kaufvertrag, Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel,

Strafrecht: Verteidigung des Angeklagten oder Beschuldigten im:
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Machtmissbrauch und treuhänderische Pflichten
Verkehrsstrafrecht (Unfälle, Trunkenheitsfahrt, Atemalkoholmessung) sowie: Das Adhäsionsverfahren (Vertretung vom Opfer). Das polnische Recht sieht vor, dass zivilrechtliche Ansprüche in manchen Fällen auch in dem Strafverfahren gegen den Angeklagten geltend gemacht werden können.

Ausländerrecht: Vertretung von Mandanten vor der Staatsbürgerschafts- und Migrationsbehörde oder vor Gericht, Beratung bei der Widerrufen einer Aufenthaltserlaubnis,

Menschenrechte,

Baurecht - Erhalten von Erlaubnissen und Genehmigungen,

Das Hauptziel unserer Aktivität ist Bearbeitung von nationalen und internationalen Mandaten. Wir bieten die Beratung und die Vorbereitung von Rechtsgutachten und den Entwurf notwendiger Verträge an. Außerdem führen wir rechtliche Analysen von bereits durchgeführten Verträgen durch.

Die Kanzlei kann auch bei der Geltendmachung eines Anspruchs in Polen sowie bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen behilflich sein. Die ausländischen Gerichtsentscheidungen haben von sich selbst keine Wirkung im Polens Gebiet. Sie bedürfen noch die Anerkennung durch polnischen Staat. Die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen öffnet die Möglichkeit, das Zwangsvollstreckungsverfahren in Polen zu betreiben (eine Vollstreckung bei dem Gerichtsvollzieher).

Die Kanzlei hilft auch bei der Anerkennung von Urteilen eines EU Mitgliedsstaates.

Beispiel: Der deutsche Vollstreckungsgläubiger möchte auf die Besitzungen des Schuldners in Polen zurückgreifen.

Die Kanzlei kann auch bei Vertragsgestaltungen behilflich sein. Wir beraten Sie gerne bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme, sowohl bevor als auch nachdem diese entstanden sind.





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